Beratungsteam

Unsere Grundsätze: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Schweigepflicht

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Doreen Vogt
Dipl. Psychologin
Sprechzeit: Mo. – Fr. 9:00 – 13:00 Uhr, Raum E02
Telefon
069 83834245
Aufgabengebiet
Psychologische Beratung, Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften
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Jürgen Matthäus
Sozialarbeiter
Sprechzeit: Mo - Fr 7:45 – 15:15 Uhr Raum E04 und nach Vereinbarung telefonisch
Telefon
069 83834226 und 0176 19580806
Aufgabengebiet
QuABB - Ausbildungsbegleitung Ausbildungsbegleiter im Projekt „Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)“ Schulsozialarbeit, Unterstützung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf
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Clemens Müller
Dipl. Soz. Pädagoge
Sprechzeit: Mo – Fr 7:45 – 15:15 Uhr Raum E04 und nach Vereinbarung telefonisch.
Telefon
069 83834228 und 0163 3465750
Aufgabengebiet
Schulsozialarbeit, Unterstützung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf

Beratungslehrkräfte

Sprechzeit nach Vereinbarung. Wende dich gerne per E-Mail an die betreffende Lehrkraft.

Jürgen Wattig

Beratungslehrer

Ausbildungsbegleitung Berufsschule (QuABB), Schulkoordinator Berufliche Orientierung

Heike von Blanckenburg

Verbindungslehrerin

Farnoush Sedighi

Beraterin

Unterstützung Schülerinnen, Schüler und Eltern mit Migrationshintergrund, Herkunft: Iran

Julia Mosler

Verbindungslehrerin

Abdellah El Ouennass

Berater

Unterstützung Schülerinnen, Schüler und Eltern mit Migrationshintergrund, Herkunft: Marokko

Tina Fetzer

Suchtpräventionsberatung

Unsere Beratungsgrundsätze

Freiwilligkeit

Für alle Angebote der Schulsozialarbeit entscheiden sich die einzelnen Schüler/Schülerinnen, Eltern, Kollegen/innen in der Regel freiwillig.

Vertraulichkeit

Es findet keine Leistungsbewertung der Schüler/innen von Seiten der Schulsozialarbeit statt und der vertrauliche Umgang mit Informationen sowohl von Schülern/innen oder ihren Eltern als auch von Seiten der Lehrer/innen ist selbstverständliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituationen.

Schweigepflicht

Schulsozialarbeiter/innen unterliegen der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB), eine Anzeigepflicht gem. § 138 StGB besteht nur ausnahmsweise, und zwar für eine kleine Gruppe schwerster geplanter Straftaten wie z.B. Mord oder Raub. Von der Schweigepflicht können sie nur von den Schülerinnen und Schülern (schriftliche Einwilligung), Erziehungsberechtigten oder von einer dazu bemächtigten Behörde befreit werden.